Betreuung
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Betreuungskraft und Alltagsbegleiter*in von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen (KA) - Nach den Richtlinien von §43b SGB XI ( ehemals § 87b SGB XI )
Die Teilnehmer*innen dieser Qualifizierung lernen, was sie für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und zu deren Alltagsbewältigung benötigen. Zu ihren Aufgaben gehört es u.a., für Beschäftigungsangebote zur Aktivierung der Sinnes- und Gedächtnisleistung zu sorgen, die Betroffenen im Alltag zu motivieren und zu begleiten. Durch ihre Anwesenheit wirken sie beruhigend und angstreduzierend auf die pflegebedürftigen Menschen und stehen mitfühlend und geduldig für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Ihre Betreuungsangebote richten sich nach den Erwartungen, Möglichkeiten, Befindlichkeiten und Wünschen der zu betreuenden Menschen unter Berücksichtigung der jeweiligen Biografie, einschließlich des u.U. vorliegenden Migrationshintergrundes und des Geschlechts.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs sind die ausgebildeten Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter*innen in der Lage, dass sie für die Pflegebedürftigen entsprechende Beschäftigungsangebote organisieren und Sinnes- und Gedächtnisleistungen der pflegebedürftigen Menschen angemessen und situativ aktivieren können.